Grünes Licht für österreichischen Tourismus ab 29. Mai

Die österreichische Bundesregierung hat heute Details für den weiteren Fahrplan zum Wiederhochfahren des Tourismus in Österreich vorgestellt. Demnach dürfen Beherbergungsbetriebe,  Freizeitbetriebe, Sehenswürdigkeiten etc. sowie Schwimmbäder ab dem 29. Mai 2020 wieder öffnen.

Gastronomische Betriebe öffnen ab dem 15. Mai 2020

Gastronomische Betriebe können schon ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen. Die Sperrstunde ist mit 23 Uhr festgelegt. An einem Tisch dürfen maximal 4 Erwachsene mit ihren Kindern sitzen. Zwischen Gästen, die nicht gemeinsam an einem Tisch sitzen, muss ein Mindestabstand von einem Meter gewährleistet sein. Der Schankbetrieb an der Theke ist bis auf weiteres allerdings nicht gestattet. Das Servicepersonal hat Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Gäste müssen am Tisch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. Tische sind in der Regel vorab zu reservieren – Gruppenreservierungen für mehrere Tische sind nicht erlaubt.

Mindestabstand von einem Meter

Für Freizeitbetriebe und Sehenswürdigkeiten gilt, dass der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden muss. Für Indoorbereiche gilt zusätzlich die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Beschränkung auf mindestens 10 m² Besucherraum pro Besucher.

Für Touristen aus Deutschland und anderen Staaten bleiben die Grenzen nach wie vor geschlossen.

Weitere Informationen gibt es auf der Website der österreichischen Bundesregierung

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