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Urlaubsreisen können kostspielig sein. Besonders wenn man mit dem Auto in die Alpen fährt. Hinzu kommen dann die regulären Kosten, die jeder Autobesitzer zu zahlen hat. Er muss nicht nur die Kosten für die Kfz-Versicherung tragen, sondern auch einmal im Jahr eine Kfz-Steuer bezahlen. Mit folgenden 5 Spartipps kann bares Geld gespart werden.
1. Quittungen und Nachweise zu Dienstfahrten sammeln
Jeder Selbstständige und auch Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen auch für private Zwecke, beispielsweise einen Urlaub in den Alpen nutzen können, sollten alle geschäftlich genutzten Fahrten in einem Fahrtenbuch festhalten. Darin eingetragen werden sollten immer das Datum einer Fahrt, der Kilometerstand des Fahrzeugs am Anfang und am Ende einer Fahrt, das Ziel sowie der Zweck der Fahrt und die Zieladresse bzw. der Name des Geschäftspartners oder Kunden.
Privatfahrten und Hin- und Rückfahrten von der Wohnung zur Arbeit müssen ebenfalls im Fahrtenbuch festgehalten werden. Damit das Auto vom Finanzamt als Betriebsvermögen anerkannt wird, müssen mehr als 10 Prozent der Fahrten als Dienstfahrten erkennbar sein. Quittungen für Reparaturen, Autowäsche, Tanken, TÜV- und Abgasuntersuchungen eines Dienstwagens können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
2. Unfallkosten von der Steuer absetzen
Wer in einen Unfall auf dem Arbeitsweg verwickelt ist, kann die Kosten bei der nächsten Steuererklärung als Werbungskosten absetzen. Allerdings handelt es sich hier nur um die Kosten, die von der Kfz-Versicherung nicht bezahlt werden. Auch Schäden, die während der Arbeitszeit am Fahrzeug auf einem Parkplatz nahe der Firma verursacht werden, können von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings müssen alle anfallenden Kosten zuvor vom Autohalter aus eigener Tasche bezahlt werden.
3. Pendlerpauschale nutzen
Die täglichen Fahrten zur Arbeit und zurück nach Hause können Arbeitnehmer als Entfernungspauschale oder Pendlerpauschale bei der Einkommenssteuererklärung angeben. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitsweg mit dem Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird. Pro Kilometer werden Autofahrern 0,30 Euro gutgeschrieben. Es gibt einen Online-Rechner dazu. Arbeitnehmer, die nur mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren, müssen die Fahrt mit Belegen nachweisen. Wird die Fahrtstrecke zur Arbeit mit dem Fahrrad, einem motorisierten Zweirad oder per Fahrgemeinschaft zurückgelegt, können nur maximal 4.500 Euro bei den Werbungskosten angerechnet werden.
4. Spartipp: Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung
Ist ein Angehöriger krank und muss regelmässig zum Arzt oder einer Reha-Massnahme gefahren werden, dann können die Kosten für die Hin- und Rückfahrt bei der Steuer als aussergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
5. Erwerb eines Neuwagens
Emissionsgrenzwert von Dieselfahrzeugen liegt jetzt bei 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer. Neue technische Entwicklungen in der Autoindustrie haben dazu geführt, dass einige Fahrzeuge trotz eines fehlenden Stickoxidkatalysators und einer Niederdruck-Abgasrückführung einen geringeren Kraftstoffverbrauch sowie weniger Schadstoffausstoss aufweisen.
Der „Selective Catalytic Reduction“ (SCR)-Katalysator reduziert ebenfalls die Schadstoffemission von Fahrzeugen. Die Reduzierung der Stickoxide wird durch die Beimischung einer Harnstofflösung verursacht. Sehr günstig ist die Kfz-Steuer bei kleinmotorigen Benzinern. Grund sind der kleine Hubraum und der geringere Ausstoss an Kohlendioxid. Wer bis 2030 ein Elektroauto kauft, zahlt 10 Jahre lang keine Kfz-Steuer.
Wer auf der Suche nach einem neuen Auto ist, sollte beim Kauf nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Grösse des Hubraums und die Emissionswerte des Fahrzeugs achten, das ist ein weiterer wichtiger Spartipp nicht nur für Reisende. Im Internet können die aktuellen Berechnungsmodelle zur Kfz-Steuer und Kfz-Steuerrechner, so auch bei autoscout24.de abgerufen werden. Autobesitzer können zudem noch weiteres Geld sparen, indem sie Dienstfahrten, Fahrten zur Arbeit und andere Fahrtkosten bei der Einkommenssteuererklärung geltend machen.