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Seit dem 1. März 2024 gelten verschärfte Strafen für Raser in Österreich. Danach können bei Geschwindigkeitsübertretungen in Österreich Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge unter gewissen Umständen beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Dafür sorgte die 34. Novelle der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO), die die österreichische Bundesregierung im Ministerrat beschlossen hat. Diese wirkt sich auf die Straßenverkehrsordnung, das Führerscheingesetz und das Kraftfahrtgesetz aus.
Wie sehen die verschärften Strafen für Raser in Österreich aus?
Bei Geschwindigkeitsübertretungen in Österreich von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts kann das Auto sowie der Führerschein beschlagnahmt werden. Hat die Fahrerin oder der Fahrer bereits eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an einem illegalen Autorennen, ist die Beschlagnahme aber bereits bei einer Geschwindingkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts bzw. 70 km/h außerorts möglich.
Innerhalb von zwei Wochen hat dann die Bezirksverwaltungsbehörde über einen möglichen „Verfall“, also die endgültige Beschlagnahme des Autos, zu entscheiden. Das zählt jetzt zu den verschärften Strafen für Raser in Österreich, die besonders für Wiederholungstäter gelten. Im weiteren Verlauf dessen wird das Fahrzeug dann versteigert. Der Großteil des Erlöses – 70 Prozent – fließt in den Verkehrssicherheitsfonds, der Rest geht an die jeweilige Gebietskörperschaft.
Ist man nicht mit dem eigenen, sondern beispielsweise einem Mietwagen unterwegs, so kann die Polizei das Fahrzeug direkt an Ort und Stelle und für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmen. In solchen Fällen wird im Führerschein bzw. im Führerscheinregister ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug, mit dem die drastische Übertretung begangen wurde, eingetragen.
Die neuen Regelungen gelten auch für ausländische Urlauberinnen und Urlauber.
Die verschärften Strafen für Raser in Österreich – die auch für ausländische Urlauberinnen und Urlauber gelten – sind juristisch allerdings umstritten. So hat der Österreichische Automobilclub (ÖAMTC) nicht nur rechtliche Bedenken, sondern bezweifelt auch die Wirksamkeit der Maßnahme: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“, erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf.
Zahlreiche Stellungnahmen von renommierten Rechtsprofessoren konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit. „Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird“, so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.
Die österreichische Klimaschutzministerin Leonore Gewessler hält dagegen: „Es gibt eine Geschwindigkeit, bei der wird das Auto zur Waffe. Wir setzen dem nun ein Ende und sorgen dafür, dass den Tätern ihre Tatwaffe in Zukunft sofort und dauerhaft aus der Hand genommen wird“, so die Ministerin.
Diese Regelung ist europaweit nicht die erste. Bereits in Italien, Dänemark und der Schweiz kann das Fahrzeug unter gewissen Umständen einkassiert werden.