Expertentipps zu Stromkosten im Ferienhaus

Der Letzte macht das Licht aus: 2022 standen deutsche Haushalte satten 36 Prozent höheren Stromkosten gegenüber. Viele Reisende stellen sich bei der Planung des anstehenden Urlaubs die Frage, ob dies auch Auswirkungen auf die Stromkosten im Ferienhaus hat. Gerade wer ein eigenes Heim auf Zeit mietet, rätselt über Kostensteigerungen und Abrechnung. Denn erste Fälle im Netz machen die Runde, wo die nachträgliche Stromrechnung in keinem Verhältnis zum Mietpreis steht.

Crovillas klärt für das Alpenportal über die Stromkosten im Ferienhaus und unterschiedliche Abrechnungsmodelle auf. Der Experte für Ferienhausurlaub in Kroatien gibt zudem hilfreiche Tipps, was Reisende bei der Buchung beachten, um böse Überraschungen auf der Nebenkostenabrechnung zu vermeiden.

Günstiger Urlaub ist möglich

Geschirrspüler, Waschmaschine, Beleuchtung: Das Thema Stromkosten im Ferienhaus wirft aktuell für einige Reisende Fragezeichen auf. Gerade Familien überlegen, wo in Zeiten von in die Höhe schnellenden Stromrechnungen noch günstiger Urlaub möglich ist. Deutschland ist mitunter eines der Länder mit den höchsten Strompreisen. 42 Cent kostet derzeit hierzulande eine Kilowattstunde Strom. Dänemark überbietet das sogar noch mit satten 72 Cent.

Kroatien gilt auch in diesem Zusammenhang als absoluter Geheimtipp: Die Kosten für den Strom liegen dort im Vergleich immer noch verhältnismäßig niedrig. Denn kroatische Haushalte bezahlen gerade einmal um die 15 Cent pro Kilowattstunde Strom. Das Land hat 2022 außerdem einen Preisdeckel für eine maximale Erhöhung von 9,6 Prozent der Gaspreise eingeführt.

Stromkosten im Ferienhaus Stromzähler
Der Zählerstand für die Abrechnung der Stromkosten im Ferienhaus sollte am ersten Tag unbedingt abfotografiert werden ©Unsplash/Robert Linder

Beim Ferienhausurlaub ist vor allem der Abrechnungsmodus für die Stromkosten im Ferienhaus zu beachten. Denn der Großteil an Ferienhäuser-Anbietern in den beliebtesten Reisezielen weist seine Mietpreise ohne Nebenkosten für Strom oder Wasser aus. Diese rechnen Besitzer am Ende extra ab. Dafür wichtig: Den Zählerstand am ersten Tag unbedingt abfotografieren. Um den Überblick zu behalten, hilft es zudem, ab Tag eins den Verbrauch vor Ort zu dokumentieren. So lässt sich die Endabrechnung genau überprüfen.

Länderspezifische Besonderheiten bei den Stromkosten im Ferienhaus

In den Alpenländern herrscht keine einheitliche Regelung zur Ausweisung und Berechnung der Energiekosten beim Ferienhausurlaub. Viele europäische Länder untersagen Hauseigentümern, die Preise im Nachhinein zu erhöhen. Die Ferienhausmiete unterliegt jedoch nationalen Regelungen. In Frankreich beispielsweise gilt die Möglichkeit der Vertragskündigung unter Rückzahlung des Reisepreises für Vermieter. Dieser Fall tritt ein, wenn die ursprünglich festgelegte Summe aufgrund gestiegener Energiekosten nachweislich zu gering ist.

Stromkosten im Ferienhaus
Wer ein Ferienhaus mietet, rätselt über Kostensteigerungen und Abrechnung ©Pixabay/Alexander Stein

Österreichischen Vermietern steht es im Einzelfall zu, Preise zu erhöhen – jedoch nur unter bestimmten, strengen Vorgaben. Vermieter kroatischer Ferienhäuser hingegen weisen stets den Gesamtpreis aus. Dieser inkludiert alle pauschalen Verbrauchs- und Nebenkosten für Strom, Wasser und Heizung. Damit stellt das Urlaubsland an der Adria eine echte Ausnahmedestination dar.

Blick in Objektbeschreibung und AGBs

Seriöse Ferienhausvermittler führen eine faire Preispolitik. Daher zeigen sie bereits in der Objektbeschreibung oder – spätestens – im Buchungsprozess alle erforderlichen Informationen. Dazu zählt eine transparente Kostenstruktur ohne versteckte Posten. Manchmal entstehen für gewisse Services im Falle einer Nutzung Extrakosten, die während des Buchungsvorgangs klar ausgewiesen gehören. Zu den Stromkosten im Ferinehaus zählen unter anderem Ladevorgänge für E-Autos oder Beheizung des Pools.

Ferienhausinteressenten achten vor der Buchung zudem auf den genauen Wortlaut in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Darin finden Reisende exakte Angaben zur Kostenstruktur und möglichen nachträglichen Ansprüchen. Bei Unklarheiten gilt: besser zweimal nachfragen. Achtbare Vermittler stellen dafür ein kompetentes Serviceteam für Fragen zur Verfügung.

Rechtslage bei nachträglicher Preiserhöhung 

Traumhaus gebucht, Vorauszahlung geleistet, plötzlich flattern nachträgliche Erhöhungen der Stromkosten im Ferienhaus seitens des Vermieters ins E-Mail-Postfach: Laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland ist ein solches Vorgehen ohne entsprechende Vertragsbestimmungen nicht zulässig. Bei einer Information zur nachträglichen Preiserhöhung heißt es daher umgehend handeln. Urlauber widersprechen schriftlich und bestehen auf den vereinbarten Preis. Weigert sich der Anbieter, haben Reisende das Recht, zur Vermeidung von Mehrkosten aus dem Geschäftsverhältnis auszusteigen. Dann erfolgt eine Rückerstattung von 100 Prozent. Natürlich steht es Gästen frei, sich an den Kostensteigerungen zu beteiligen und die Vertragsänderung zu akzeptieren. 

Und aufgepasst: Auch bei der Angabe „inklusive“ fordert der Besitzer bei übermäßig hohem Verbrauch rechtmäßig eine Nachzahlung. Um dem aus dem Weg zu gehen und dennoch einen sorglosen Urlaub zu verbringen, gelten auch fern der Heimat die bekannten Tipps und Tricks: Licht, Heizung sowie Klimaanlage aus und Fenster zu, wann immer möglich. Besonders bei Stromfressern wie Sauna und Whirlpool heißt es: Ein gemeinschaftliches Erlebnis spart Stromkosten im Ferienhaus und macht Freude. Abends sitzen Familien und Paare für das perfekte Ferienhauserlebnis ohnehin stromsparend beim gemütlichen Grillen oder romantischem Candle-Light-Dinner zusammen.

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