Sorgenfrei mit einer Urlaubsabsicherung in den Alpenurlaub starten

Mit dem Sommer kommt die Urlaubs- und Wandersaison. Der richtige Zeitpunkt, um sich um die Urlaubsabsicherung Gedanken zu machen. Während etliche sonnenhungrige Deutsche an die Strände der Nord- und Ostsee starten oder sich in südliche Gefilde wagen, ziehen nicht wenige naturbegeisterte Menschen die Schönheit der Berge vor. Sie genießen entspannte Tage und Wochen in den Alpen.

Was bei aller Vorfreude auf die kommenden Ferien aber keinesfalls vergessen werden sollte, ist eine ausreichende Urlaubsabsicherung bei plötzlicher Erkrankung oder einem Unfall im Ausland. Schnell kann es – insbesondere bei einer ausgedehnten Wanderroute oder Klettertour geschehen – dass eine Zerrung, Stauchung oder gar ein Beinbruch die Urlaubsfreude trübt. Um hier auf der sicheren Seite zu sein und nicht mit unerwarteten Kosten konfrontiert zu werden, ist entsprechende Urlaubsabsicherung sinnvoll.

Urlaubsabsicherung
Gesetzlich versicherte Bundesbürger haben bei einem Urlaubsaufenthalt in den EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen ©Pexels

Gesetzliche Krankenkassen tun sich bei der Erstattung oft schwer

Grundsätzlich haben gesetzlich versicherte Bundesbürger bei einem Urlaubsaufenthalt in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union Anspruch auf „medizinisch notwendige Leistungen“. Diese allgemeine Regelung soll sicherstellen, dass EU-Bürger in jedem zur Gemeinschaft gehörenden Land eine ärztliche Grundversorgung und damit eine minimale Urlaubsabsicherung erhalten. Wie umfassend diese Grundversorgung ist und welche Leistungen ohne Zuzahlung gewährt werden, ist von Land zu Land jedoch sehr unterschiedlich und richtet sich nach den für die dortigen Bürger geltenden Standards.

Vollständige Erstattung ist nicht garantiert 

Urlaubsabsicherung
Für Behandlungskosten im Ausland kann später eine Erstattung bei der Krankenkasse beantragt werden ©Pexels

Prinzipiell ist es gängige Praxis, bei der Inanspruchnahme eines Arztes oder Zahnarztes im EU-Ausland die Behandlungskosten vor Ort zu verauslagen und später eine Erstattung bei der Krankenkasse zu beantragen. Leider sind die gesetzlichen Krankenversicherungen hier oft sehr streng und ersetzen entstandene Kosten nicht in voller Höhe oder nehmen Abschläge vor, etwa für  erhöhte Verwaltungskosten. Um diesen Problemen schon vorab aus dem Wege zu gehen und in jeder Hinsicht auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich als zusätzliche Urlaubsabsicherung der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für den Aufenthalt im Ausland.

Der bessere Weg für einen sorgenfreien Urlaubsabsicherung im EU-Ausland ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Dies kann – beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – entweder durch den kompletten Wechsel in die PKV oder aber durch Buchen einer Zusatzpolice für gesetzlich Versicherte erfolgen.

Sorgenfreie Urlaubsabsicherung für Privatpatienten

In jedem Fall bringt der Erwerb einer entsprechenden PKV-Police viele wichtige Vorteile mit sich und kann auf die individuellen Gegebenheiten sowohl des Versicherten als auch des Urlaubsziels (z. B. eine Alpenregion in Südtirol) zugeschnitten werden. Wichtig: Beim Erwerb einer PKV-Police sollte immer auch an die Kostenübernahme eines medizinisch notwendigen Krankenrücktransports gedacht werden. Auf diese Weise bleiben böse Überraschungen erspart. Mit einem Vergleich privater Krankenzusatzversicherungen lassen sich entsprechende Anbieter zumeist schnell und ohne viel Aufwand finden.

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