Droht in Italien ein Off-Road-Fahrverbot?

Ein neues Gesetz soll nicht nur Auto- und Motorradfahrern, sondern auch Mountainbikern künftig die Befahrung von nicht asphaltierten Wegen verbieten – ein Off-Road-Fahrverbot droht.

Kurz vor Weihnachten kommen keine guten Neuigkeiten aus Italien. Es geht um ein Dekret im italienischen Amtsblatt, das am 28. Oktober 2021 verabschiedet wurde und am 1. Dezember 2021 vom Landwirtschaftsminister, dem Kulturminister und dem Minister für den ökologischen Übergang unterzeichnet wurde. Darin sind die nationalen Mindestkriterien für die Regulierung der Wald- und Weideressourcen festlegt.

Sämtliche Freizeitfahrzeuge bei Off-Road-Fahrverbot nicht mehr zugelassen

Eine indirekte Folge davon wäre ein Off-Road-Fahrverbot, weil im Dekret erstmals die zugelassenen Fahrzeugarten anhand von Beispielen klassifiziert wurden. Demnach sind Freizeitfahrzeuge nicht zugelassen.

Off-Road-Fahrverbot
Neben motorisierten Fahrzeugen können auch Mountainbiker vom Off-Road-Fahrverbot betroffen sein © TV Ahrntal/Filippo Galluzzi

In Italien gilt ein Gesetz als angenommen, wenn nicht binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung Einspruch dagegen eingelegt wird. Das haben nun in letzter Minute verschiedene Fahrrad- und Motorrad-Organisationen getan, unter anderem der italienische Motorradverband (Federmoto oder FMI) sowie der Industrieverband Motorrad und Fahrrad (Ancma). Gemeinsam mit Teilen der Regierung will man daran arbeiten, um vor einem Off-Road-Fahrverbot eine vernünftige Lösung zu finden: sei es eine Änderung des Dekrets, ein neues spezifisches Gesetz oder Ausnahmen für bestimmte Kategorien, wie zum Beispiel Geländemotorräder oder auch Mountainbikes.

Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet

Ob der Vorstoß erfolgreich sein wird, ist derzeit nicht klar. Tatsache ist, dass jeder, der aktuell mit einem Freizeitfahrzeug, sei es Auto, Motorrad, Quad oder selbst Fahrrad, im Gelände erwischt wird, ein Bußgeld zu zahlen hat. Einspruch dagegen kann er übrigens nicht erheben.

Die Nutzung des Geländes ist mit dem neuen Gesetz in Italien nur für eine bestimmte Art von Tätigkeiten (Wartung, Reparaturen, Inspektionen) und nur für Lastkraftwagen, Lkw, Traktoren, Anhänger und Betriebsmaschinen erlaubt. Freizeitaktivitäten sind völlig ausgeschlossen. Wenn sich daran nichts ändert, wäre das eine schlechte und unerwartete Nachricht für die gesamte Offroad-Gemeinde.

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